Stb. Geräteträger entfernen - Regelverstoß?

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Stb. Geräteträger entfernen - Regelverstoß?

Beitrag: #1Beitragvon ollinebel » 28.03.2016, 12:59


Hallo zusammen,

ich hätte da mal eine Newbie-Frage: Gemäß Klassenregel B.3 darf bei der DragonForce 65 das Battery Pack hochoffiziell nach vorn an den Kielkasten verlegt werden.

Damit verbleibt auf dem Steuerbord-Geräteträger nur noch der Schalter und der Empfänger. Auf den Schalter könnte ich persönlich gut verzichten, den Empfänger könnte ich gut auch unter's Deck heften. Damit wäre der Geräteträger komplett leer und könnte m.E. ebenso gut komplett entfernt werden.

Was denkt ihr: Stellt das einen Regelverstoß dar?

Viele Grüße aus Hamburg
Olli

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Re: Stb. Geräteträger entfernen - Regelverstoß?

Beitrag: #2Beitragvon arjan » 28.03.2016, 18:28


Ja das tut es, weil man den schalter auch nicht entfernen darf, (benutzen muss du die nicht).
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Re: Stb. Geräteträger entfernen - Regelverstoß?

Beitrag: #3Beitragvon Admin1 » 28.03.2016, 18:42


Würde ich auch so sehen.
Das ist eine 'Restricted' Regel. Also alles was darin nicht ausdrücklich erlaubt ist .. gilt als verboten.

Nicht wie bei der 'normalen RG' wo es sich um eine offene Klassenregel handelt. Also prinzipiell alles erlaubt ist was nicht explizit verboten ist. Grad andersrum also :D
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