Neue Klassenregeln RG65

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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #71Beitragvon GER OK 712 » 21.12.2021, 11:19


Meßmethoden:

Ihr habt nun gesehen das unterschiedliche Herangehensweisen für die Rumpfvermessung möglich
sind. Bedingt durch den unterschied „Wahre Länge“ des Objektes oder einer „Definierte Länge“ an
dem Objekte.

Damit haben wir folgende Fragen zu beantworten. Welches Längen-Maß kann ich mit welcher
Meß-Methode ermittel? Und die zweite Frage lautet, Welches Längen-Maß wird in der Baubeschreibung als Grundlage herangezogen?

Zur Frage eins:

Hier müßen wir Grundsätzlich festlegen ob die „Wahre Länge“ eines Objektes ermittelt werden soll,
oder ob wir eine „Definierte Länge“ ermitteln möchten? Und an dieser Stelle taucht weiterhin die
Frage auf. Welche „Definierte Länge“ es sein soll? zB. An einen Bootsrumpf ist die Wasserlinie
eine wichtige Bezugsgröße. Und damit sinnvoll diese in ihrer max. Länge zu definieren.


Beginnen wir mit der Bestimmung der „Wahren Länge“ des Objektes/Bootsrumpfes.
Im Bild drei ist erkennbar wenn das Rechteck um seinen Mittelpunkt gedreht wird,
dieses mit seinen Endpunkten einen Kreisbogen beschreibt. Und genau dieser Kreisbogen
bestimmt die „Wahre Länge“ des Objektes.
Auch ist es mit diese Methode zB. Möglich die genaue max. Länge der Wasserlinie festzulegen
oder zu bestimmen.

Siehe Bild drei.

Ende Teil zwei
Dateianhänge
Bild 3.png
Bild 3
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #72Beitragvon Torti » 21.12.2021, 11:24


Moin Kuddel, schöne Betrachtungsweise...aber wie hast du es so nett formuliert...
Knapp am Thema vorbei.
Denn die Meßmethode ist im Regelwerk vorgegeben.
Sehr genau vorgegeben!

Beim Rigg sehe ich kein Problem, denn auch da hat sich nichts geändert. Es hat sich nur die Form der Kontrolle geändert...oder es gibt jetzt eine vorgegebene Form der Überprüfung. Finde ich absolut in Ordnung. Beide - Rumpflehre und Riggband sind praxistauglich und jeder kann sie nachbauen und seine Boote überprüfen. Das entspricht auch der weiterhin zu praktizierenden Selbstvermessung.
Zu hohe Achterstagausleger waren dann auch vorher schon ein Problem, denn Die Rigghöhe ist mit 110cm definiert, nicht die Masthöhe.
MfG Torti

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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #73Beitragvon Gerd HH » 21.12.2021, 11:25


Liebe RG Segeler,

Bitte etwas Rücksicht, Respekt & Co.
Ist manchmal bisschen schwer, übe auch an mir selber Kritik.
Will mich bessern.
Hoffe, wir segeln bald zusammen Regatta, werde gleich für 2022 melden.

VG
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #74Beitragvon GER OK 712 » 21.12.2021, 11:30


Hallo Torti

Dein Komentar ist zwar sehr nett. Aber ich bin noch nicht fertig.......

Danke für deine weitere Geduld
GER OK 712
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #75Beitragvon GER OK 712 » 21.12.2021, 13:01


Im Schiffbau haben sich über die Jahrhunderte bestimmte Arbeitsweisen und Methoden entwickelt.
Diese werden zum Teil heute im modernen Schiffbau als Standard angenommen. Sind damit Grundlage für die Bestimmung eines Schiffes, einer Yacht oder Bootes.


Dazu zählen auch die Definitionen wie ein Bootskörper vermessen werden kann. Oder seine
Abmaße bestimmt sind.


Damit kommen wir zu der Meßmethode der IOM. Tankmeßverfahren

In diesem Meßverfahren wird die max. Wasserlinie genau definiert und bestimmt. Und kann so
praxisgerecht gemessen werden. Die Geometrie des Rumpfes wird in diesem Bezug abgeleitet.
Und bei der Messung besteht die Möglichkeit diese Geometrie mit zu prüfen.

Damit das aber funktioniert muß ein Bezug zwischen Meßgerät und Meßobjekt bestehen.
Im Fall der Tankmethode ist das die Wasseroberfläche und die Schwimmlage der Yacht.
Und ein Längenmaß das auf die Wasseroberfläche Bezug nimmt.
Für die IOM sind die 1000mm bestimmt worden. Wenn wir das auf die RG anwenden möchten
sind das natürlich ihre 661mm.

Die am Anfang erwähnte „Rohrmethode“ zeigt uns Eindrucksvoll den Unterschied zwischen der
„Wahren Länge“ des Objektes und einer „Definierten Länge“ des Objektes.
Wir sehen weiterhin das eine „Definierte Länge“ unbedingt eine Bezugsebene benötigt damit sie
genau bestimmt werden kann.Und auch weitere Längenmaße beziehen sich auf die Bezugsebene
in diesem System.
Das ist ein zentraler Punkt um Korrekt zu bestimmen und zu messen. Abweichungen dürfen
hier nicht vorkommen!
Dateianhänge
file.png
Indiesem Bild sieht man warum das Meßsystem und die Bezugsebne im rumpf nötig sind.
Zuletzt geändert von GER OK 712 am 21.12.2021, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #76Beitragvon vfuchs » 21.12.2021, 13:14


ACE 64 hat geschrieben:Jetzt weiß ich endlich auch warum alle guten Segler keinen Dr. oder Professorentitel haben.
:popc:


Hallo,

möchte es etwas abschwächen und als Segler folgendes fragen und hoffen:

- muss ich, wenn ich hier weiterlese, bald Studiengebühren bezahlen?

- ich hoffe, dass es im Frühjahr bald wieder mit dem Segeln losgeht!!

Nichts für ungut.

Viele Grüße
Valentin
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #77Beitragvon GER OK 712 » 21.12.2021, 15:11


Das vorgeschlagene Meßsystem für die RG.

Das ähnelt dem Tankmeßsystem der IOM. Mit einer Außnahme.
Die Datum-Plane die in dem Meßgerät als Bezugsebene definiert ist hat keinen
Bezug zu einer präzisen Definition des Bootsrumpfes. Es fehlt die wichtige Kopplung die
bei dem Meßsystem der IOM vorhanden ist. Es öffnet damit Spielräume die so nicht gewollt und
gewünscht sind. Das wichtige Längenmaß der Wasserlinie kann somit ausgehebelt werden.
Nicht nur die Länge der Wasserlinie auch die Rumpflänge…….
Das Längenmaß das die IOM-Leute wohl bedacht haben. Und mit ihrer Definition und Meßmethode auf ein Maximum begrenzen konnten.

Die Idee der Einfachheit und die Möglichkeit des Einfachen nach bauen der Meßschablone
schätze ich sehr. Die meißten werden wohl kein Aquarium oder Meßbecken zu Hause haben?
Ich wünsche mir schon das die Idee beibehalten werden kann. Aber sie darf die oben besprochene
Lücke in der Bauvorschrift nicht zulassen. Auch wenn die Lücke so wie sie vorgeschlagen wurde
nur eine theoretische Möglichkeit darstellt? Weiß man nie, was findige Ingenieure in der Zukunft
mit dieser Anfangen? Bei einer Neuentwickelung einer Bauvorschrift sollte und muß hier ein
Riegel vorgeschoben werden. Damit diese Möglichkeit nicht gegeben ist.



Nachwort:

Meine langjährige Tätigkeit als Kader im Deutschen Seglerverband im Bereich Technik
Vermesser mit A-Lizenz, (Für diejenigen die das DDR System nicht mehr kennen? Höchste Qualifzierngsstufe eines Vermesser in der DDR?) habe ich viele findige Konstrukteure, Bootsbauer und Segler gesehen die, die Gesetzestexte zu ihren Gunsten interpretiert haben.
Einige sind „plumper Beschiß“. Es gab aber auch raffiniert ausgeklügelte Auslegungen von
Gesetzestexten von dem ich nie erwartet habe das diese auch anders Interpretiert werden können.
Wir werden auch mit den neuen Bauvorschriften nicht alles richtig machen? Das wird die Zukunft
zeigen. Aber was wir jetzt erkennen sollte schon gut gemacht sein.



Ich entschuldige mich bei denjenigen die meine Vorlesung etwas Lang und Langweilig fanden. :roll:
Die lange Ausführung wird vielleicht denjenigen Einblicke ermöglichen die auf diesem Gebiet
weniger Erfahrung haben. Darauf können „Studenten“ :lol: mit Erfahrung ruhig Rücksicht nehmen.

Ich bedanke mich für das Angebot von Studium gebühren. :mrgreen: Nein ich erhebe für diesen Vortrag
keine. Diese Vorlesung ist für alle Kostenfrei.

Danke für das Zuhören,
Kuddel
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #78Beitragvon bora » 21.12.2021, 16:35


Ich sehe da auch eine gewisse Lücke, nämlich dann, wenn man einen Rumpf prüfen soll, der deutlich kürzer als 661 mm ist. Da fehlt vielleicht noch ein Halbsatz, dass Rümpfe, die „durchfallen“ die Prüfung bestanden haben :mrgreen:

Bei den M-Booten beträgt die Differenz zwischen max und min Rumpflänge gerade mal 15mm. Die Messlehre hat am Bug eine Auflage von 80mm und am Heck 30mm. Ein Rumpf liegt bei der Prüfung also immer auf den dafür vorgesehenen Flächen.

Mit dem hier besprochenen Regelentwurf ist zumindest denkbar, dass man einen Rumpf mit einem deutlichen Winkel zur Bezugs-Wasserebene in die Lehre legt. Ob man daraus einen Vorteil schaffen könnte, steht auf einem anderen Blatt. Gibt es irgendwelche Erfahrungen in dieser Richtung bei den M-Booten?

Grüße
Ralf

edit
das "Bezugswasserflugzeug" trägt eindeutig auch zur Aufhellung der Stimmung bei :D
Es gibt offensichtlich bessere Übersetzer, z.B. den hier..https://www.deepl.com/translator,
wobei eine anständige Übersetzung von jemand, der beide Sprachen einigermaßen beherrscht, natürlich immer besser ist
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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #79Beitragvon Torti » 21.12.2021, 18:33


Durch die Auflageklötze ist ein Verkanten nicht möglich. Die Lage ist also definiert.
Eine Mittellinie zu definieren ist auch kein Problem. Im Heckbereich ist der Rumpf durch das Ruder fixiert und einen Strich auf ne Holzplatte dürfte wohl jeder hinbekommen, der ein Boot selbst baut.

Lasst mal gut sein...wir bewegen uns hier in einem Zehntelbereich von Abweichungen.
Andy lässt sich 5-6mm Luft, ich lasse mir 1-2mm Luft und wenn nun einer mit 662, oder 663mm ankommt ist mir das auch egal.
Die Länge ist nur ein Parameter von vielen. 2-3mm machen da keinen messbaren Unterschied. Nur rechnerisch...

Wer wirklich spielen möchte...Softsails sind NICHT vorgeschrieben... ;)
...und auch nicht, dass sie nur einlagig sein dürfen...
MfG Torti

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Re: Neue Klassenregeln RG65

Beitrag: #80Beitragvon gmyacht » 21.12.2021, 19:05


Ich bin überrascht, dass die Messung der "Länger über Alles" (LoA) hier zu einer so umfangreichen Diskussion geführt hat.

Die vorgesehen Vermessung der Länge mit einer Schablone außerhalb des Wassers, also ohne dass das Schiff auf der vermutlichen Konstruktionswasserlinie (CWL) schwimmt ist natürlich eine Vereinfachung aus reinen Praktikabilitätsgründen und sie hat einen Schwachpunkt.

Es soll etwas so simuliert werden, als ob das Schiff im Wasser schwimmen würde, da diese CWL-Ebene maßgeblich die möglichen Geschwindigkeiten beeinflußt.

Die Dimensionierung der Auflagepunkte ist der erwähnte Schwachpunkt, der hier nach bestem Dafürhalten unter Betrachtung aktueller Rumpfformen definiert wurde.

Wenn Andy und ich an die ICA eine andere Dimensionierung der Auflagepunkte vorschlagen sollen, dann bitte dazu einen begründeten und leicht nachvollziehbaren Vorschlag machen.

Mir ist diese Schablonendiskussion seit vielen Jahren geläufig, sie ist immer nur ein Kompromiß. Interessierte Leser können sich ja mal in den Klassenbestimmungen der M-Klasse die Schablone für den maximalen Tiefgang ansehen. Wir haben im TC damals bestimmt eine halbes Jahr verschiedenste Yacht analysiert, bis wir das Ergebnis hatten.

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