Beitrag: #4von hal23562 » 25.03.2021, 09:46
Moin Cord,
vielen Dank für die Rückmeldung und die grundsätzlich positive Aufnahme der Satzung.
Da ich sehr viel mit der Erarbeitung der Satzung zu tun hatte, ein paar inoffizielle Erläuterungen dazu. Für offizielle Aussagen wäre der Vorstand der IG DKVRG65 zuständig.
Deine Bedenken bezüglich der DKVRCS sind unbegründet. Die DKVRCS beherbergt unter ihrem Dach diverse Bootsklassen. Davon wird m.W. jede Klasse als Sparte durch einen eigenen Klassenreferenten vertreten/geleitet. Das ist eine Organisationsbesonderheit der DKVRCS, der wir Rechnung tragen.
Für die Satzung DKVRG65 ist von all diesen Klassen unterhalb des Dachs DKVRCS einzig die Klasse C65 relevant. Alle anderen Klassen sind davon vollkommen unberührt. Wenn Du also neben RG65 z.B. noch IOM oder Laser segeln möchtest, kannst Du dies auch als DKVRCS-Mitglied problemlos tun. Und selbstverständlich wirst Du in der DKVRG65 aufgenommen.
Gleichzeitig aber Mitglied in der DKVRCS-C65 sein geht jedoch nicht. Wer dort weiter segeln möchte mag dies tun. Darüber sind wir zwar nicht glücklich, aber gut.
Wir wollen jedoch schon, das die Zersplitterung endlich ein Ende hat. Deshalb sind die Hürden für eine Mitgliedschaft in der DKVRG65 ja auch nur minimal. Insbesondere wird niemand aufgrund vergangener Streitigkeiten zwischen RG65 und C65 ausgeschlossen. Jeder ist willkommen! Allerdings muss man sich entscheiden. Die äußere Entwicklungen zwingen uns einfach zu dieser klaren Position.
Ich gebe zu, dass wir das und vielleicht auch anderes in der Satzung wohl noch etwas verständlicher präzisieren müssen. Bei solchen umfangreichen Neuerungen ist das vollkommen normal. Auch bezüglich des besonderen Statuses der DF65-Boote, die selbstverständlich auch künftig weiter bei uns segeln können.
Bezüglich RG65 vertritt die ICA künftig einen ganz klaren Kurs: Pro Land eine RG-65 Klassenvereinigung! Eine Zersplitterung der, und jetzt mal ganz präzise, RG65-Monohull-65-Zentimeter-Klasse akzeptiert sie nicht. Wer also Katamarane oder vieleicht IMOCAs in 65 Zentimeter bauen und dafür eine Klasse gründen will, dem bleibt dies unbenommen. Die haben mit RG's nichts zu tun.
Für 65 cm Boote mit dem Anspruch eines Klassenbootes der RG65-Klasse erkennt die ICA künftig in Deutschland jedoch nur eine Klasse an: DKVRG65.
Gruß aus Lübeck - Hartmut
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hal23562 am 25.03.2021, 10:08, insgesamt 1-mal geändert.
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