Hallo Udo
Hast du dir mal die Satzung durchgelesen?
10 – Haftungsfragen
10.1 Mitglieder der IG DKVRG65 inklusive ihres Vorstands sind nicht berechtigt, für die IG
oder die DKVRG65 oder in deren Namen Verträge abzuschließen, bzw. sonstige
Verpflichtungen einzugehen, welche finanzielle Verpflichtungen oder haftungsrechtliche
Tatbestände erfüllen, beinhalten oder nach sich ziehen können. Sofern sie dies tun, haften
ausschließlich sie persönlich.
Die DKVRG65 kann Deutschland durch diese Satzung garnicht vertreten auch alle Aufnahmeanträge sind nichts
Wert.
Sportlichen Gruß Wilhelm