Regel Zieleinlauf

Regel Zieleinlauf

Beitrag: #1Beitragvon venezia » 03.04.2017, 17:33


Hallo Seglergemeinde

Frage:

Boot im Ziel bedeutet? :?: :roll: :?:

ein Boot hat mit irgendeinem festen Teil des Bootes (z.B. dem Bug) die Ziellinie erreicht
wenn nun dieses Boot gerade mal (und nur) mit dem Bug die Ziellinie überquert hatte,
anschliessend aber wegen fehlendem Wind wieder zurück treibt,
ist dann die Zieleinfahrt als (xx) gültig?

Anmerkung: wegen fehlendem Wind konnte das Boot in der vorgegebenen Zeit die Ziellinie nicht mehr erreichen.

Bin gespannt auf Eure Antworten

Gruss Venezia
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Re: Regel Zieleinlauf

Beitrag: #2Beitragvon EDH » 03.04.2017, 19:27


Hallo Venezia,

ich trau mich mal an eine schnelle Antwort:

Ist in "World Sailing - The Racing Rules of Sailing 2017 - 2020" (RRS) ([url]http://www.sailing.org/tools/documents/StudyVersionoftheRacingRulesfor20172020Final-[13380].pdf[/url]) im Kapitel Definitions unter dem Stichwort Finish festgelegt:

Finish A boat finishes when any part of her hull, or crew or equipment in normal position, crosses the finishing line from the course side. However, she has not finished if after crossing the finishing line she
(a) takes a penalty under rule 44.2,
(b) corrects an error under rule 28.2 made at the line, or
(c) continues to sail the course."

Und in RRS, Part 3 Conduct of Race, heißt es:
"28 SAILING THE COURSE
28.1 A boat shall start, sail the course described in the sailing instructions and finish. While doing so, she may leave on either side a mark that does not begin, bound or end the leg she is sailing. After finishing she need not cross the finishing line completely."

Dies ist also analog zur Startprozedur geregelt, wonach ein Boot zur Vermeidung eines Frühstarts mit keinem Teil die Zielllinie vor dem Startsignal überschreiten darf.

In RRS, Anhang E Radio Sailing Racing Rules, habe ich keine weiteren für die Antwort auf Deine Frage relevanten Aspekte gefunden.

Und ob die Wettfahrt z. B. mangels Wind abgekürzt oder abgebrochen wird, würde von der Wettfahrtleitung festgelegt werden. Und schließlich würde die Wettfahrtleitung sich auch zeitnah dazu äußern, ob Dein Boot das Rennen beendet hat oder wie es zu werten ist, wenn es mangels Wind die Ziellinie vorhersehbar nicht mehr erreichen kann. Auch ein eventuelles Zeitlimit für den Zieleinlauf würde rechtzeitig vorher festgelegt und in der Wettfahrtbesprechung bekannt gegeben werden.

Freundliche Grüße aus Dresden
Ernst
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Re: Regel Zieleinlauf

Beitrag: #3Beitragvon venezia » 08.04.2017, 07:27


Hallo

Leider finde ich auch dort :shock: nicht, was ein Boot machen muss, nachdem es mit einem Teil die Ziellinie erreicht/überfahren hat.
Muss das ganze Boot danach die Ziellinie überqueren und darf nicht mehr über diese Linie
zurück (egal warum ? z.B. zurücktreiben wegen Windmangel),
oder wird das zurücktreibende Boot auch so (im Rang XX) gewertet?

Gruss Venezia
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Re: Regel Zieleinlauf

Beitrag: #4Beitragvon Cord » 08.04.2017, 09:37


Moin zusammen,

da Regeln allgemeingültig sein sollen, kann nicht jeder Einzelfall individuell beschrieben werden. Daher ist es erforderlich, mehrere Regeln und vor allem auch Definitionen im Zusammenhang zu lesen.

Die von Ernst genannten Regeln sind korrekt und sollten dein Problem lösen. Im Ziel ist das Boot, nachem irgendein Teil des Rumpfes oder seiner Ausrüstung in normaler Lage die Ziellinie überquert. Ein vollständiges Queren der Ziellinie ist gem. Regel 28.1 nicht erforderlich.

Was du danach machst, ist relativ egal. Du musst allerdings beachten, dass die Definition von einem im Rennen befindlichen Boot ("racing") nicht mit dem queren der ziellinie endet, sondern mit dem verlassen derselben. Siehe hierzu auch Case 127. Solange du also noch in der nähe der ziellinie unterwegs bist, unterliegst du noch den regeln und darfst kein im rennen befindeliches boot behindern. Siehe hierzu Präambel zu Teil 2 der Regeln.

Viele Grüße
Cord
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