Jetzt muss ich mir selbst antworten. In den Klassenregeln der RG65 von 2012 steht: (eine neuere Version habe ich nicht gefunden oder darf sie nicht lesen - Google-Treffer hier im Forum)
Segelnummer
Die Segelnummer besteht aus den letzten 2 Ziffern der persönlichen Segelnummer oder der zugeteilten Bootsnummer.
Vor der ersten Ziffer muss genügend Platz für ein Unterscheidungssymbol sein, falls dieses erforderlich wird.
Das macht mir die Sache auch nicht wirklich klarer. Was ist mit Unterscheidungssymbol gemeint?
Dann steht da noch:
Falls die Segelnummer und das Nationalitätenkennzeichen nach diesen Regeln nicht in die Segel passen, gilt Anhang E6 der Racing Rules of Sailing.
Der Verweis auf Anhang E6 bezieht sich auf die bis 2016 gültige Version, seit 2017 ist das in den Anhang G gerutscht. Der klärt meine Frage auch nicht vollständig.
Die nationalen Ergänzungen schreiben in Ziffer 8.8 , dass auch kleinere Schriftgrössen erlaubt sind, solange die gute Lesbarkeit gegeben ist.
Mit ca 70 mm Schriftgrösse bekomme ich gerade so 3 Ziffern ins Segel.
Eine noch kleinere Schriftgrösse, mit der alle vier Stellen ins Segel passen, ist meiner Meinung nach nicht mehr gut genug lesbar.
Also nur die letzten drei Stellen als Segelnummer? Dann könnte die vorderste Stelle als Unterscheidungsmerkmal dienen, wie es international gefordert ist.
Ich bin immer noch nicht sicher, wie ich das jetzt richtig (= den Klassenregeln entsprechend) machen soll.
Vielleicht kann mir hier jemand eine fundierte Antwort geben.
Danke
Wolfgang